In jedem Jahr wird die Information des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) “Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege” aktualisiert.
Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.
Daneben gibt es – wie immer – die neuen Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung und viele andere interessante Informationen.