Eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Kindertagesbetreuung
Am 1. Januar 2027 tritt die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – kurz BayKiBiG – in Kraft. Sie bringt weitreichende Veränderungen bei der staatlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung mit sich. Auch die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege und Großtagespflege werden neu geordnet.
Ziel der Reform ist es, die Finanzierung langfristig zu stärken, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Für Kindertagespflegepersonen wird deshalb besonders entscheidend sein, wie die neuen Regelungen vor Ort umgesetzt werden.
Die wichtigsten Veränderungen ab 2027
- Neue Kindertagespflegepauschale:
Die bisherige kindbezogene Refinanzierung der örtlichen Jugendhilfeträger wird durch eine staatliche Kindertagespflegepauschale ersetzt. Ihre Berechnung orientiert sich an der Zahl der statistisch erfassten Kindertagespflegepersonen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. - Zehn Prozent mehr Fördervolumen:
Bei der Umstellung wird das gesamte staatliche Fördervolumen für die Kindertagespflege einmalig um zehn Prozent erhöht. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede Kindertagespflegeperson zehn Prozent mehr erhält. - Mehr Verantwortung für die Jugendhilfeträger:
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten die staatlichen Mittel als Gesamtpaket. Sie legen fest, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Gelder an Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen weitergegeben werden. - Unterschiedliche regionale Regelungen möglich:
Die Jugendhilfeträger können die Förderung beispielsweise weiterhin kindbezogen gestalten oder sie an Qualitätsmerkmale sowie tatsächliche Sach- und Betriebskosten knüpfen. Dadurch können sich die Regelungen regional unterscheiden.
Was bedeutet das für Augsburg und die Region?
Die Reform eröffnet neue finanzielle und organisatorische Spielräume. Gleichzeitig ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, wie die zuständigen Jugendhilfeträger in Augsburg und Umgebung diese Möglichkeiten konkret ausgestalten werden.
Entscheidend wird sein, ob die zusätzlichen Mittel tatsächlich bei den Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen ankommen und zu verlässlichen, transparenten und auskömmlichen Rahmenbedingungen beitragen.
Wir vom Bündnis Kindertagespflege Augsburg und Umgebung e. V. begleiten den weiteren Umsetzungsprozess aufmerksam und setzen uns für eine frühzeitige Beteiligung der Kindertagespflegepersonen sowie für nachvollziehbare und faire Regelungen ein.
Sobald konkrete Informationen für Augsburg und die umliegenden Landkreise vorliegen, informieren wir Sie hier zuverlässig über die weiteren Entwicklungen.

