GEZ-Gebühren in der Kindertagespflege

Kindertagespflegestellen in extra angemieteten Räumen oder Großtagespflegestellen müssen für diese Räume GEZ-Gebühren zahlen, auch wenn sich dort kein Radio- oder Fernsehgerät befindet. Als Betriebsstätte gilt jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist.

Als selbstständig Tätige müssen Kindertagespflegepersonen außerdem ein Auto-Radio im nicht ausschließlich privat genutzten PKW zusätzlich zu den Empfangsgeräten im Privathaushalt anmelden. Dieses gilt auch dann, wenn auf dem privaten PKW mit Folien etc. für die Kindertagespflege geworben wird!

Mehr dazu unter “Der Rundfunkbeitrag”. https://www.rundfunkbeitrag.de/

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