Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege

In jedem Jahr wird die Information des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) “Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege” aktualisiert.

Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden. 

Daneben gibt es – wie immer – die neuen Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung und viele andere interessante Informationen.

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