GEZ-Gebühren in der Kindertagespflege
Kindertagespflegestellen in extra angemieteten Räumen oder Großtagespflegestellen müssen für diese Räume GEZ-Gebühren zahlen, auch wenn sich dort kein Radio- oder Fernsehgerät befindet. Als Betriebsstätte gilt jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Als selbstständig Tätige müssen Kindertagespflegepersonen außerdem ein Auto-Radio im nicht ausschließlich privat genutzten PKW zusätzlich zu den Empfangsgeräten im […]
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