Häufig gestellte Fragen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Tagesmutter/-vater
1. Ich will Tagesmutter/-vater werden. Was muss ich tun?
Du willst als Kindertagespflegeperson durchstarten und suchst nach einem Wegweiser? Hier findest du unsere Checkliste. Step-by-Step kannst du dir hier deinen Weg in die Selbstständigkeit finden.
2. Was ist der Unterschied zwischen einer Kindertagespflege und der Großtagespflege?
Anders als in der Kindertagespflege im eigenen Haushalt werden in einer Großtagespflege mehr als fünf und bis zu zehn Kinder von zwei bis drei qualifizierten Kindertagespflegepersonen in dafür geeigneten Räumen betreut. Die kleinen, familiären Gruppen eignen sich für Kinder im Vorschulalter, besonders für Kleinkinder unter drei Jahren. Auch als Nachmittagsbetreuung für Schulkinder stellt die Großtagespflege ein interessantes Angebot dar.
Aktuell haben wir in Bayern die „erweiterte GTP“. Dieses Modellprojekt ermöglicht Großtagespflegen mit zwei bis drei Kindertagespflegepersonen bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Kindern zu betreuen. Großtagespflegen mit einer pädagogischen Fachkraft können bis zu 15 gleichzeitig anwesenden Kindern betreuen.
3. Ist die Sachaufwandspauschale das gleiche wie die Betriebsausgabenpauschale?
Nein. Die Sachaufwandpauschale ist ein Erstattungsbetrag zum Ausgleich angemessener Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes entstehen (nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Die Sachaufwandspauschale soll nach Art. 42 Abs. 2 AGSG die Aufwendungen der Kindertagespflegeperson durch monatlichen Pauschalbetrag ersetzt und wird durch das Jugendamt festgesetzt. Die Betriebsausgabenpauschale wir vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
4. Wie errechnet sich die Betriebsausgabenpauschale und wie hoch ist diese?
Im Jahr 2023 wurde die Anhebung der Betriebsausgabenpauschale von 300 € auf 400 € bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Std. erhöht. Auch für die Freihaltungsplätze gab es eine Erhöhung von 40€ auf 50 €. Hier könnt ihr euch das Rundschreiben des BMF vom 06.04.2023 einsehen.
Erstmalig ist die Anhebung bei der Steuererklärung 2023 umlegbar.
5. Welches Jugendamt bezahlt, wenn die TPP in einem anderen Jugendamtsbereich tätig ist oder Kinder aus anderen Jugendamtsbereichen betreut?
6. Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Ja. Dieses errechnet sich zumeist aus dem letzten Jahr des Einkommens der selbständigen Tätigkeit vor der Geburt.
7. Darf ich als Tagesmutter/-vater in der Elternzeit arbeiten?
Als Kindertagespflegeperson darf man in Elternzeit auch mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, wenn nicht mehr als 5 gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden (§ 15 Abs. 4 BEEG).
Versicherung
1. Brauchen Tagespflegepersonen eine Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, sind hier evtl. bereits 5 Tageskinder mitversichert - bitte bei Versicherung nachfragen! Ansonsten den Vertrag auf Tagespflege erweitern lassen. Wenn Sie außerhalb Ihrer eigenen Wohnung arbeiten (angemietete Räume) oder in einer Großtagespflege (GTP) brauchen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung!
2. Welche Versicherungen brauchen Kindertagespflegepersonen?
Eine Empfehlung sprechen wir für eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht und ganz wichtig Verwaltungsrecht!
Auch eine zusätzliche Krankenzusatzversicherung ist empfehlenswert.
3. Soll ich als Kindertagespflegeperson in die private Krankenversicherung?
4. Wie lange und in welcher Höhe gibt es Krankengeld?
5. Muss ich, wenn ich Kranken- oder Mutterschaftsgeld beziehe, weiterhin Beiträge zahlen?
Nein. Der Bezug von Krankengeld nach den §§ 44 bis 45 SGB V begründet Beitragsfreiheit für das zuvor angerechnete Einkommen, soweit und solange es entfällt. Das gilt auch für die Zeit des Bezuges von Mutterschaftsgeld. Bitte dabei auf den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung achten!
6. Unterliege ich als Kindertagespflegeperson der gesetzlichen Unfallversicherung und welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
7. Sind die Tageskinder unfallversichert?
Recht & Steuern
1. Müssen TPP ein Gewerbe anmelden?
2. Bin ich als TPP steuer- und sozialversicherungspflichtig?
3. Muss bei Gründung einer GTP eine GbR geschlossen werden?
Wenn zwei oder drei Tagespflegepersonen gemeinsam eine Großtagespflegestelle betreiben, sind sie 'de facto', also auch ohne besondere (schriftliche) Vereinbarung oder Vertrag eine GbR.
4. Ist es sinnvoll ein GbR-Vertrag zu schließen?
Ja. Ein GbR-Vertrag sollte unbedingt geschlossen werden, welches auf die gemeinsame Nutzung der Mieträume ausgelegt ist. Siehe hierzu unsere Checkliste.
5. Welche zusätzlichen Vereinbarungen sollten vor Gründung einer GTP geregelt sein?
Zum GbR-Vertrag sollte gemeinsam eine Vereinbarung, über die allgemeinen Aufgaben vereinbart werden, z.B. Verwaltungsaufgaben, pädagogische Arbeit, hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten.
6. Darf ich als Tagesmutter/-vater zusätzlich einen Mini-Job haben?
Ja. Der 538-Euro-Job (seit 01.01.2024) ist als Minijob pauschal besteuert. Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden, ohne dass es zu einer Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung kommt.
Eltern
1. Sind die Tageskinder unfallversichert?
2. Gilt der Rechtsanspruch ein 3-jähriges Kind auch in der Kindertagespflege?
3. Habe ich in der Kindertagespflege Anspruch auf Krippengeld?
4. Erhalte ich in der Kindertagespflege für mein 3-jähriges Kind den Kindergarten-Zuschuss?
Nein. Der Zuschuss in Höhe von monatlich 100 € wird nur für Kindertageseinrichtungen gewährt.
Siehe https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php